Unsere Herangehensweise und Sorgfalt passend zum Wiener Baumschutzgesetz
Unsere Arbeitsweise und Technik beim Baumschnitt ist gezeichnet von Fachwissen und Erfahrung, achtsamer Umgang und hervorragenden Arbeitsgeräten.
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Das wiener Baumschutzgesetz:
Bäume scheiden wir immer gemäß dem Wiener Baumschutzgesetz. Kurz zusammengefasst besagt dieses, dass Bäume in Wien ab 40cm Umfang in einem Meter Höhe grundsätzlich erhalten bleiben müssen und Baumfällungen oder Baumrodungen vom zuständigen Magistrat genehmigt werden müssen. Des weiteren ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben.
Wichtige Ausnahmen sind Obstbäume und Bäume die in Kleingartenanlagen stocken sowie Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Bäume.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Ihr Bestand dem Baumschutzgesetz unterliegt, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich kostenlos beraten!
Ist eine Bewilligung nötig, geben wir auch gerne Beratung zu den nötigen Schritten und Amtswegen mit.
Weiterführende Links und PDF-Downloads:
Wiener Baumschutzgesetz
Baumentfernung Informationen
Baumentfernung Onlineantrag
PDF: Baumentfernung Antrag
PDF: Wiener Baumschutzgesetz